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Aktueller Umsetzungsstand des BTHG in den Ländern

Eingliederungshilfe

Gab es bis vor ein paar Monaten noch Anlass zur Hoffnung, dass das BTHG deutschlandweit einigermaßen homogen zur Umsetzung kommt, zeigt sich mittlerweile, dass es in den einzelnen Bundesländern durchaus sehr unterschiedliche Modelle für die künftige Leistungserbringung in den besonderen Wohnformen geben wird. Dies zeigt sich insbesondere in der Differenzierung von zeitbasierten und pauschalen Vergütungen. Folgende drei Systematiken sind dabei erkennbar:

  • Pauschale Leistungssätze
  • Differenzierung nach einer zeitbasierten Leistung und Tagespauschalen (Modulsystem)
  • Zeitbasierte Vergütungen.


Nicht in jeder dieser Systematik finden sich personenzentrierte Leistungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich umgesetzt. Und auch die sich immer weiter in die Zukunft verschiebenden Übergangsfristen in manchen Bundesländern werfen die Frage auf, ob das so im Sinne des Bundesgesetzgebers ist. Denn die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass sie auf eine zeitnahe Umsetzung im Sinne einer „echten“ Inklusion pochen wird und hierbei auch die Übergangsvereinbarungen rückgängig machen möchte.

Die Situation im Land gestaltet sich momentan allerdings noch gänzlich anders: Für Bayern liegt zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin noch kein Landesrahmenvertrag vor. Der Landesrahmenvertrag für Niedersachsen wurde gerade erst veröffentlicht. Die Übergangsfristen für Nordrhein-Westfalen wurden verlängert. In Brandenburg liegt zwar ein abgeschlossener Landesrahmenvertrag vor, die Leistungssystematik wurde jedoch noch nicht final beschlossen. Wir sind gespannt, wann welche diesbezüglichen Maßnahmen aus der Regierung kommen werden.

Unabhängig davon zeigt sich bei den konkreten Umsetzungen in vielen Bundesländern momentan noch ein hoher Abstimmungsbedarf. So fehlt es z.B. noch an Regelungen in Bezug auf Fahrtzeiten für das Ambulant Betreute Wohnen, Umgang mit Abwesenheiten von Leistungsberechtigten, die genaue Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Assistenzleistungen und/oder finale, abgestimmte Kalkulationstabellen für die Ermittlung der neuen Vergütungssätze.

Auch wenn viele Details noch nicht feststehen, müssen in Anbetracht der generell langen – und möglicherweise durch eine Intervention der Bundesregierung demnächst doch verkürzten – zeitlichen Horizonte der internen Anpassungen die entsprechenden Maßnahmen dennoch kurzfristig eingeleitet werden. Für die Leistungsanbieter heißt dies im Zweifel, die jeweiligen Anforderungen aus den Landesrahmenverträgen eigenständig für sich abzuleiten und hierauf basierend Umsetzungsprojekte insbesondere in den Bereichen Fachkonzept, Personalmix und -weiterbildung, Administration, Controlling sowie IT auf den Weg zu bringen. Bei Bedarf können wir Sie hierbei umfassend unterstützen.

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