Eigentlich braucht die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts ausreichend Zeit, da hierbei eine möglichst große Beteiligungsorientierung sichergestellt werden sollte und mit der Entwicklung bereits die Implementierung beginnt. Praktisch sieht es bei verschiedenen Leistungserbringern der Eingliederungshilfe aktuell aber so aus, dass ein solches, seit dem Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetz 2020 gemäß § 37a im SGB IX gefordertes Konzept nicht oder nur in Teilen vorhanden ist.
rosenbaum nagy hat daher sein bestehendes Beratungsangebot nochmals um einen sog. StrategieSprint erweitert: Innerhalb von 6-8 Wochen werden in einem systematischen Prozess für alle relevanten Themenfelder/Konzeptelemente Zielbilder (angestrebter Soll-Zustand, auf der Ebene von Leit-/ Oberzielen), GAP-Analysen (Soll-Ist-Abgleich), Unterziele sowie eine Konzept-Roadmap (Maßnahmen) erarbeitet, die in den weiteren Schritten konzeptionell ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Der Vorteil des von rosenbaum nagy entwickelten Sprintkonzepts ist es, dass innerhalb einer kurzen Zeit viele Themenfelder/Konzeptelemente systematisch erfasst, priorisiert und in einem sogenannten Konzeptboard zusammengestellt werden. Die Komplexität des Prozesses wird hierdurch reduziert, damit die richtigen Entscheidungen getroffen werden können. In der zu entwickelnden Konzept-Roadmap werden Maßnahmen und hierfür notwendige Ressourcen dann entsprechend aufgeteilt, damit der Gesamtprozess von der Organisation auch mitgetragen werden kann. Der Konzeptentwicklungsprozess sieht insgesamt 7 Prozessschritte sowie die Bildung einer Steuerungsgruppe vor, die den Prozess steuert, Ergebnisse bewertet und die wichtigen Richtungsentscheidungen trifft.
Ziel der Gewaltschutzkonzepterstellung muss es sein, dass das Konzept nach seiner Implementierung in der Organisation auch gelebt wird. Mit unserem partizipativen Instrument werden von Beginn an alle Personen in den Erstellungsprozess eingebunden, sodass Hemmnisse in der späteren Umsetzung gar nicht erst entstehen können.