Sie befinden sich gerade aktuell in der Umstellung ihrer Angebote auf das BTHG oder sind schon umgestellt und fragen sich wie Sie eine erfolgreiche und personenzentrierte Steuerung umsetzen können? Sie stellen sich die Frage wie zukünftig betriebswirtschaftliche Anforderungen mit den Inhalten der Dienstleistung passgenau verbunden werden kann? Wir haben speziell für die Eingliederungshilfe ein Steuerungsmodell entwickelt, welches den Anforderungen des Bundesteilhabegesetztes entspricht. Wir erarbeiten mit Ihnen anhand des Teilhabeprozesses geeignete Instrumente.
Die Umstellung auf das BTHG schreitet unterschiedlich schnell voran. Während in einigen Bundesländern noch um die Inhalte der landesspezifischen Rahmenverträge verhandelt wird, sind andere schon in der Umstellung. Unabhängig von dem jeweiligen Umsetzungstand, ist landübergreifend erkennbar, dass die Umstellung eine andere Steuerung der Dienstleistung benötigt. Dies betrifft im hohen Maße die Angebote der sog. „besonderen Wohnformen“, aber auch alle „ambulanten“ Angebote und schlussendlich auch die Steuerung innerhalb der Gesamtorganisation. Während in der „alten Welt“, die Steuerung überschaubarer war, nimmt die Komplexität der „neuen Welt“ deutlich zu. So wird der Steuerungsprozess nicht nur betriebswirtschaftlich bewertet, sondern auch inwieweit die fachlichen und inhaltlichen Anforderungen umgesetzt werden. Somit ergibt sich für einen erfolgreichen Steuerungsprozess die Herausforderung verschiedene Leistungsarten und Leistungsformen zu steuern, auf eine veränderte Finanzierung intern zu reagieren, Nachweise der Wirksamkeit erstellen zu können sowie die Umsetzung der eigenen Anforderungen aus der Fachkonzeption im Blick zu halten und dynamisch weiterzuentwickeln.
Der rn-Teilhabeprozess ist in acht Schritte unterteilt, welche die Kernelemente der Dienstleistungserbringung beinhaltet:
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Teilhabeprozess? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches genau auf Ihre Erfordernisse abgestimmt ist.