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Den Teilhabeprozess erfolgreich und personenzentriert steuern

Sie befinden sich gerade aktuell in der Umstellung ihrer Angebote auf das BTHG oder sind schon umgestellt und fragen sich wie Sie eine erfolgreiche und personenzentrierte Steuerung umsetzen können? Sie stellen sich die Frage wie zukünftig betriebswirtschaftliche Anforderungen mit den Inhalten der Dienstleistung passgenau verbunden werden kann? Wir haben speziell für die Eingliederungshilfe ein Steuerungsmodell entwickelt, welches den Anforderungen des Bundesteilhabegesetztes entspricht. Wir erarbeiten mit Ihnen anhand des Teilhabeprozesses geeignete Instrumente.

Beratung Teilhabeprozess
Beratung Teilhabeprozess

Der Hintergrund

Die Umstellung auf das BTHG schreitet unterschiedlich schnell voran. Während in einigen Bundesländern noch um die Inhalte der landesspezifischen Rahmenverträge verhandelt wird, sind andere schon in der Umstellung. Unabhängig von dem jeweiligen Umsetzungstand, ist landübergreifend erkennbar, dass die Umstellung eine andere Steuerung der Dienstleistung benötigt. Dies betrifft im hohen Maße die Angebote der sog. „besonderen Wohnformen“, aber auch alle „ambulanten“ Angebote und schlussendlich auch die Steuerung innerhalb der Gesamtorganisation. Während in der „alten Welt“, die Steuerung überschaubarer war, nimmt die Komplexität der „neuen Welt“ deutlich zu. So wird der Steuerungsprozess nicht nur betriebswirtschaftlich bewertet, sondern auch inwieweit die fachlichen und inhaltlichen Anforderungen umgesetzt werden. Somit ergibt sich für einen erfolgreichen Steuerungsprozess die Herausforderung verschiedene Leistungsarten und Leistungsformen zu steuern, auf eine veränderte Finanzierung intern zu reagieren, Nachweise der Wirksamkeit erstellen zu können sowie die Umsetzung der eigenen Anforderungen aus der Fachkonzeption im Blick zu halten und dynamisch weiterzuentwickeln.

Das Konzept

Der rn-Teilhabeprozess ist in acht Schritte unterteilt, welche die Kernelemente der Dienstleistungserbringung beinhaltet:

  1. Das Ressourcenmanagement umfasst primär die Identifikation des Belegungsmanagements sowie die vorausschauende Planung und Koordination von sächlichen und personellen Aufwänden.
  2. Die individuelle Bedarfsermittlung stellt hierbei die Grundlage für die Gewährung von Leistungen dar und unterstützt das Gesamtplanverfahren der Leistungsberechtigen Person.
  3. Zur Leistungsgewährung gehören die Prüfung, die Beantragung der Leistungen und die Bewilligung.
  4. Die Leistungsplanung umfasst die Erstellung von konkreten Ziel- und Maßnahmenplänen sowie die Wochen- oder Monatsplanung der Leistungserbringung und hat eine kontinuierliche Anpassung des Personaleinsatzes zur Folge.
  5. Die Leistungserbringung steuert die Durchführung der Assistenzleistung und Dokumentation sowie von Evaluationen und benötigt eine hohe Reaktionsfähigkeit bei Veränderungen.
  6. Die Wirkung umfasst die Messung und die Ableitung der fachlichen Handlungsschritten sowie die Reflexion des Dienstleistungsprozesses insgesamt.
  7.  Die Abrechnung der Leistungen prüft inwieweit die die Leistungen erbracht und dokumentiert wurden. Auf Basis dieser Abrechnung können Prognosen erstellt werden, welche einen direkten Einfluss auf die weitere Personaleinsatzplanung hat.
  8. Die Leistungsbeendigung umfasst den letzten Schritt des Teilhabeprozesses und bereitet den Abschluss der Leistungserbringung strukturiert vor.
Team

Ihre Ansprechpartnerin

Anne Huffziger

Geschäftsbereichsleiterin EGH

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