Von der inhaltlichen Konzeption zum Fachkonzept und Leistungskatalog – BTHG-Umsetzung in NRW
22. Mai, von 9:00 bis 16:30
Der Landesrahmenvertrag NRW bildet mit seinen Inhalten, Leistungsmodulen und Vorgaben eine gute Grundlage, um in die nächste Umstellungsphase zu starten. Doch gleichzeitig bleiben Fragen offen. Was kommt ins Fachkonzept? Wo ordne ich welche Leistungen zu? Was muss ich bei den Vorgaben alles beachten? Welche qualitativen und quantitativen Anforderungen gibt es an das Personal? Welche Leistungen müssen beschrieben werden?
Mit einem starken Praxisbezug und den spezifischen Vorgaben und Inhalten aus NRW werden wir Ihnen die neuen Anforderungen an das Fachkonzept und den Leistungskatalog näherbringen. Ein Fokus wird dabei auf den fachlichen Paradigmenwechsel in der Leistungserbringung gesetzt. In dem Seminar wird es auch gemeinsame Arbeitsphasen geben und Zeiträume zum kollegialen Austausch.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte, die für die Erstellung von Fachkonzepten relevant sind und gibt Hinweise zur Entwicklung eines Leistungskatalogs. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der konkreten Umsetzung in Nordrhein-Westfalen. Anbieter aus anderen Bundesländern sind natürlich herzlich willkommen.
Inhalte
Einführung in das Fachkonzept
- Voraussetzung und Zweck des Fachkonzeptes
- Aufbau, Gliederung und wesentliche Inhalte
- Sprachliche Anforderungen
Strukturen festlegen
- Entwicklung von Standards für die Organisation
- ICF als Grundlage des Leistungskatalogs
- Von der Bedarfsermittlung zur Leistung
- Entwicklung eines Leistungskatalogs und Zuordnung zu den Leistungsmodule
Umsetzung gestalten
- Paradigmenwechsel gestalten – Mitarbeitende und Leistungsberechtigte aktiv beteiligen und alte Struktur aufbrechen
- Befähigung der Organisation zum Unternehmenswandel
- Zusammenspiel zwischen Inhalten und Betriebswirtschaft
Zielgruppe: Geschäftsführung, Leitungskräfte, Projektmanager:innen, BTHG-Verantwortliche
Seminarleiterin: Anne-Katrin Schneider
Bei Stornierung der Anmeldung bis vier Wochen vor dem Seminartermin werden keine Gebühren belastet; bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Seminartermin wird die volle Gebühr berechnet. Die rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH behält sich das Recht vor, bei nicht genügend Teilnehmern ein Seminar bis spätestens zwei Wochen vor Beginn abzusagen.