
Beratung zur Umsetzung der neuen Personalbemessung in der Stationären Pflege
Seit dem 01.07.2023 können alle Stationären Pflegeeinrichtungen eine neue Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI (PeBeM) umsetzen. In vielen Fällen ermöglicht der § 113c eine höhere Personalausstattung als vorher. Wir