Powerseminar: Neues Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den beruflichen Bildungsbereich

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Fachkonzept für das Eingangsverfahren (EV) sowie den Berufsbildungsbereich (BBB) gemäß § 57 SGB IX vorgelegt und damit die fachlichen Grundlagen der beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erstmals seit 2010 grundlegend überarbeitet.
Mit Inkrafttreten stehen Träger des EV/BBB vor erheblichen Anpassungsanforderungen:
Das neue Fachkonzept verlangt nicht nur die Verschriftlichung der Konzeption und die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs, sondern es fordert die Leistungserbringenden dazu auf, berufliche Bildung im Sinne einer durchlässigen, inklusiven und zukunftsorientierten Praxis grundlegend weiterzuentwickeln. Dafür müssen alle Prozesse evaluiert werden.
Im Rahmen eines strukturierten Überblicks über die zentralen Inhalte und Handlungsfelder des neuen Fachkonzepts EV/BBB, wird der gemeinsame Blick auf die wesentlichen konzeptionell-operativen Anforderungen gerichtet.
Im Anschluss daran ermöglicht das Format BBB-LEAN-COFFEE die gemeinsame Diskussion und Reflexion offener Fragen sowie die Entwicklung erster umsetzbarer Schritte für die eigene Praxis.
Ziel ist es, Orientierung in einem sich wandelnden System zu schaffen, Erfahrungswissen zu teilen und erste Ideen zu entwickeln.
Inhalte:
- Inhaltliche Schwerpunkte des neuen Fachkonzeptes
- Anforderungen an strukturelle und didaktische Neuausrichtung
- Umgang mit der 5.Stufe der Binnendifferenzierung
- Mögliche Ziele und operative Maßnahmen
- BBB-Lean-Coffee: OpenSpace zur kollegialen Diskussion und Reflexion von Fragen
Zielgruppe: Leitungen BBB, Soziale Dienste, Werkstattleitungen
Seminarleitung: Matthias Hinrich Grote, Johanna Kalina
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Bei Stornierung der Anmeldung bis vier Wochen vor dem Seminartermin werden keine Gebühren belastet; bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Seminartermin wird die volle Gebühr berechnet. Die rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH behält sich das Recht vor, bei nicht genügend Teilnehmern ein Seminar bis spätestens zwei Woche vor Beginn abzusagen.

