Förderfähige Projekte zur Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie 

HR

Die Pflegekassen fördern im Rahmen eines aktuellen Förderprogramms (§8 Abs. 7 SGB XI) für teil-, vollstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen weiterhin bis zu 7.500 Euro pro Einrichtung und Dienst. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern. Die Förderung kann jährlich beantragt werden. Unsere Kunden berichten von einer unkomplizierten und schnellen Genehmigung der Fördersummen. 

Bislang haben wir zahlreiche geförderte Projekte mit folgenden Beratungsschwerpunkten durchgeführt: 

  • Optimierung der Dienstplanung: Flexibilität und Vorplanbarkeit steigern 
  • Neustrukturierung der Arbeitsorganisation: Umsetzung der neuen Personalbemessung nach §113c SGB XI (PeBeM) 
  • Ausfallmanagement: Stabilität erhöhen, Einspringen aus dem Frei reduzieren 
  • Wirtschaftlichkeit verbessern: Personaleinsatz im Rahmen der Refinanzierung planen 


Einen Überblick über unsere förderfähigen Leistungen erhalten Sie unter: Arbeitszeit- und Dienstplanmanagement. 

Sie möchten mehr erfahren oder haben Fragen zu unseren durchgeführten Projekten? Dann sprechen Sie unseren Seniorberater für Arbeitszeit- und Dienstplanmanagement, Artjom Khritchenko unter +49 221 57777 50 oder khritchenko@rosenbaum-nagy.de gerne an. 

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