Ist Ihre letzte Entgeltverhandlung auch schon einige Jahre her? Hat sich Ihre Konzeption verändert? Oder Sie mussten aufgrund von pauschalen Fortschreibungen bisher noch nie verhandeln bzw. Ihre Daten entsprechend für den Leistungsträger aufbereiten? Und nun stehen Sie, wie alle Anbieter, vor der Herausforderung, im Zuge der BTHG-Einführung eine Neukalkulation durchzuführen? Wir begleiten Sie auf dem Wege, Ihre Personal- und Sachkosten entsprechend der jeweiligen landesspezifischen Vorgaben aufzubereiten, damit Sie optimal auf die anstehenden Verhandlungen vorbereitet sind, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das BTHG fordert von den Anbietern der Eingliederungshilfe nicht nur eine fachlich-inhaltliche Neuausrichtung, sondern auch die Vorbereitung von individuellen Entgeltverhandlungen. Von Excel-Tools für die zeitbasierte Vergütungen und Tagespauschalen bis hin zu budgetneutralen Umrechnungssystematiken findet man derzeit die unterschiedlichsten Vorgehensweisen in den Bundesländern. Aber eins haben die Tabellen gemeinsam: Es gilt, das eigene Zahlenwerk aufzubereiten und hochzurechnen. Gleichzeitig müssen die jeweiligen Vorgaben und Schlüssel aus dem Landesrahmenvertrag berücksichtigt und auf Auskömmlichkeit für die eigene Organisation überprüft werden. Weiter müssen die einzelnen Kostenbestandteile den jeweiligen Modulen richtig zugeordnet werden – vollständig, ohne Dopplungen und schiedsstellenfest.
Die Unterstützung von Entgeltverhandlungen beruht dabei auf folgenden Phasen:
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Entgeltverhandlungen in der Eingliederungshilfe? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches auf Ihre Erfordernisse abgestimmt ist.