Haben Sie die Konzeptentwicklung auch auf Ihrer Agenda? Oder sind Sie mit dem bestehenden Konzept unzufrieden und wollen es weiterentwickeln? Haben Sie für sich schon einen „Anpack“, wie Sie das Ganze angehen? Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Entwicklung und Implementierung eines Gewaltschutzkonzepts, das am Ende den gesetzlichen Anforderungen genügt und in der Organisation „lebt“.
Eigentlich sollte Gewaltschutz in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts in der Sozialwirtschaft kein aktuelles Thema mehr sein. Die Realität sieht leider anders aus. Immer wieder kommt es zu Vorfällen mit Gewalt in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung – eine Gefährdung oder zumindest eine starke Attraktivitätseinbuße für Klienten und Mitarbeitende. Daher sah sich der Gesetzgeber im Jahr 2021 zum Handeln gezwungen und hat im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes den § 37a im SGB IX neu geschaffen. Mittels dieser Norm werden die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu treffen. Als wesentliche Maßnahme wird dabei die Entwicklung und Umsetzung eines Gewaltschutzkonzepts explizit erwähnt. Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung.
Wir unterstützen Sie maßgeschneidert nach Ihrem Bedarf, z.B. bei folgenden Themen:
Haben Sie Fragen zur Prozessbegleitung für Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und erstellen bei Bedarf gerne ein individuelles Angebot für Sie.