Im Juli 2023 ist das neue Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI (kurz: PeBeM) zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs für stationäre Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Die PeBeM führt zu tiefgreifenden Änderungen in der traditionellen pflegerischen Aufbau- und Ablauforganisation und löst erhebliche Veränderungsprozesse in den Einrichtungen aus. Fragen Sie sich nun auch, wie Sie die Umsetzung am besten angehen können?
Mit dem § 113c SGB XI können Einrichtungen der stationären Pflege neue Personalschlüssel bis zu einer einheitlichen Höchstgrenze vereinbaren. In vielen Einrichtungen kann dies einen markanten Personalaufwuchs bedeuten. Dabei wird zukünftig nach Fachkräften (Qualifikationsniveau 4), mindestens einjährig ausgebildeten Kräften (Qualifikationsniveau 3) und Hilfskräften (Qualifikationsniveau 1-2) unterschieden. Zudem ist in den jeweiligen Landesrahmenverträgen eine Mindestpersonalausstattung definiert.
Die Verantwortlichen der Einrichtungen fragen sich, wie viel sie von den möglichen Höchstgrenzen ausschöpfen sollen. Denn mit zunehmendem Personal werden die Pflegeplätze für die Bewohner deutlich teurer. Die Umsetzung der PeBeM zeigt erforderliche Veränderungen in den strukturellen sowie personellen Rahmenbedingungen der stationären Pflege auf. Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei im Qualifikationsmix durch die neuen Qualifikationsniveaus. Die Fachkraftquote kann zum Teil deutlich sinken. In diesem Zusammenhang muss die bisherige Aufbauorganisation auf den Prüfstand gestellt und Arbeitsabläufe neu gedacht und definiert werden. Dem Ausfallmanagement kommt sowohl zur Sicherstellung einer qualitativen Bewohnerversorgung als auch zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit ebenfalls eine wesentliche Rolle zu.
Die neue PeBeM bietet somit die Chance auf eine signifikante Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der stationären Altenpflege, erfordert jedoch im ersten Schritt strategische und konzeptionelle Maßnahmen hin zur kompetenzorientierten Personaleinsatzplanung. Da das Personal gemäß der neuen Personalbemessung auch refinanziert werden muss, ist die nächste Pflegesatzverhandlung der frühestmögliche Termin zur Umsetzung.
Die Einführung der neuen Personalbemessung erfordert die Entwicklung neuer Ansätze oder die Anpassung bestehender Konzepte in der Aufbau- und Ablauforganisation. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Umsetzung liegt darin, frühzeitig die Akzeptanz bei den Pflegekräften für die neue Arbeitsstruktur zu fördern. Unser einrichtungsindividuelles Konzept zur Umsetzung der neuen Personalbemessung berücksichtigt sowohl pflegerische als auch wirtschaftliche Aspekte. Wir begleiten Sie entsprechend Ihrer individuellen Ausgangslage und bereiten gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung der neuen Personalbemessung vor. Gerne stehen wir Ihnen auch während des gesamten Umsetzungs– und Implementierungsprozesses in der Praxis zur Seite. Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne bei der Pflegesatzverhandlung, mit der Sie die neuen Personalschlüssel refinanzieren müssen.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie.