Haben Sie die Änderungen, die sich in der Leistungserbringung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergeben, bereits in Ihrer Kostenrechnung abgebildet? Optimieren Sie Ihre Kostenrechnung und schaffen Sie damit eine belastbare Datenbasis für Entgeltverhandlungen und die operative Steuerung!
Das BTHG wird zu einem Systemwechsel führen. Zukünftig werden Einzelverhandlungen, eine Umstellung der Personal- und Leistungssteuerung und eine konsequentere Finanzsteuerung unumgänglich sein, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Hierbei gilt es insbesondere, die Leistungsangebote entsprechend ihrer einzelnen Bestandteile darzustellen und interne Leistungsverflechtungen verursachungsgerecht zuzuordnen. Basis hierfür bilden die Buchhaltungs-, Kostenrechnungs- und Personalverwaltungsstrukturen, die an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen. Ziel ist mit Blick auf die Vergütungsverhandlungen auch die Herstellung einer schiedsstellenfesten Datenbasis, da davon auszugehen ist, dass angemessene Entgelte teilweise erst erstritten werden müssen.
Die Optimierung/ Erarbeitung der Kostenrechnung lässt sich in 3 Phasen unterteilen:
Hierbei binden wir die Mitarbeiter und Führungskräfte in den einzelnen Projektschritten durch Interviews und Workshops ein. Diese Schritte können modular erfolgen, wobei zum Abschluss der jeweiligen Phasen über das weitere Vorgehen beraten wird und die nächsten Schritte an die abgeleiteten Erkenntnisse angepasst werden.
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Optimierung der Kostenrechnung als Umsetzungsbegleitung zum BTHG? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und erstellen auf Wunsch gerne ein individuelles Angebot.